2. Preise
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich ab behr-mobile.
Sie verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, als Stückpreise. Skonto-Abzug ist nicht möglich.
Für Vollständigkeit und für eventuelle Irrtümer bei einer Preisnennung übernehmen wir keine Gewähr und bitten dafür um Verständnis.
Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Haben sich diese Preise geändert, wird dies in einer schriftlichen Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung widersprochen, wird das Einverständnis des Bestellers rechtsverbindlich und zu diesem Preis geliefert.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung/Abholung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
3. Sonderbestellungen
Bei Sonderbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 20% bei Vertragsabschluß fällig.
Wird die Ware vom Kunden nicht abgenommen, verrechnet behr-mobile die Anzahlung mit den entstandenen Kosten.
4. Angebot/Auskünfte
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen von Bauteilen, des Designs, der Farben oder sonstiger Details durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten. Auskünfte telefonisch oder per Telefax sind grundsätzlich ohne Gewähr, sofern der beurteilte Sachverhalt auf telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Darstellung beruhte und keine Gelegenheit bestand, den Auskunftsgegenstand ausführlich zu besichtigen.
5. Auftragsabwicklung und Lieferzeit
Aus organisatorischen Gründen erhalten Sie keine Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall ca. eine Woche.
Es ist allerdings möglich, das es vereinzelt zu längeren, herstellerbedingten Lieferzeiten kommen kann.
Sollten Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, so erhalten Sie bei einer mehrteiligen Bestellung nur die lieferbaren Artikel und (im Fall von Vorauskasse) einen Rückscheck.
6. Teillieferung
Bitte kreuzen Sie unbedingt auf dem Bestellschein an, ob Sie eine Teillieferung wünschen. In diesem Fall erhalten Sie vorab nur die zur Zeit vorrätigen Artikel.
Nach Auslieferung durch den Hersteller erhalten Sie dann Ihre Nachlieferung. Nachlieferungen werden von uns nicht versandkostenfrei ausgeführt.
7. Zahlungsbedingungen
Wir bieten Ihnen 3 Zahlungsmöglichkeiten: Bankeinzug, Vorausscheck und Paypal.
Geben Sie deshalb bei Ihrer Bestellung an, wie Sie bezahlen wollen.
· Bankeinzug
Die einfachste und für Sie günstigste Zahlungsart ist die Abbuchung durch uns, direkt von Ihrem Konto. Sie sparen Nachnahme- und Scheckgebühren. Hierzu benötigen wir nur Ihre Bankverbindung. Bitte beachten: Bankeinzug erst ab 3. Lieferung möglich!
Da wir uns bei Bankeinzug eine Bonitätsprüfung vorbehalten, kann sich die Lieferung evtl. verzögern.
Bitte achten Sie auf ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. Rücklastschriften werden wir Ihnen in Rechnung stellen!
· Vorabüberweisung / Vorkasse
Wir bitten um Überweisung auf unser Konto bei der Städtischen Sparkasse Schweinfurt
Bitte vergessen Sie nicht die Versandkosten.
· Paypal
7a. Bankverbindung
Wir bitten um Überweisung auf unser Konto. Bei Überweisungen aus dem Ausland übernimmt der Käufer die anfallendem Gebühren.
Sparkasse Schweinfurt
Behr Elisabeth
KTO: 760 903 401
BLZ: 793 501 01
SWIFT -BIC: BYLADEM1KSW
IBAN: DE 22 7935 0101 0760 9034 01
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt die Ware weiterzubearbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
a) Die Befugnisse des Käufers im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs oder Vergleichsverfahrens.
b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für den Verkäufer vorgenommen, ohne das ihm daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwarenwert.
c) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat. Im letzteren Fall steht dem Verkäufer an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
d) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. In diesem Fall ist der Verkäufer vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt.
e) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
g) Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, gilt das nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
h) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.a. genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe seiner Forderungen ab.
Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
9. Gewährleistung
behr-mobile übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für alle von ihr gelieferten Waren. Dabei beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern bei gebrauchten Waren 12 Monate, bei Neuware 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt für alle Waren 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Erhalt der Ware.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei behr-mobile gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Im Gewährleistungsfall ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer hat behr-mobile die gewählte Art der Nacherfüllung eindeutig unter Angabe des Gewährleistungsbeginns, der durch Rechnungskopie nachzuweisen ist, mitzuteilen.
behr-mobile hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
behr-mobile ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
10. Rückgaberecht
Für Bestellungen, die zwischen behr-mobile und einem Käufer zustande kommen, gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) Sofern die von Ihnen bestellten Waren weder für Ihre eigenen gewerblichen noch selbständig beruflichen Zwecke genutzt werden soll, können Sie Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich ohne Angabe von Gründen bei der in der Lieferbestätigung/Rechnung genannten Adresse widerrufen. Dieses Rückgaberecht besteht im Falle von Software und Bausätzen nur für nicht benutzte, nicht geöffnete und unbeschädigte Verpackung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Brief, Postkarte, Fax, Email etc.) oder die Rücksendung der Ware.
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Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und Artikeln aus Sonderverkaufsaktionen.
Bitte beachten Sie: Mängel eines "Teiles" der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Um die Bearbeitung von Rücksendungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, legen Sie der reklamierten Ware eine Rechnungskopie bei.
11. Warenrücksendung
Unter einem Warenwert von 40,00 EURO hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen.
Rücksendungen werden von behr-mobile nur angenommen, wenn diese ausreichend frankiert sind
Eine Warenrücksendung ist nur nach vorherigen Rücksprache mit behr-mobile zulässig.
behr-mobile ist jedoch befugt, zwecks Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen eine Rücksendung der reklamierten Ware vom Käufer zu verlangen.
Die Rücksendung trägt zunächst der Käufer. Bei tatsächlich vorhandenen Mängeln werden dem Käufer diese Kosten von behr-mobile erstattet.
Eine Nacherfüllung gilt als gescheitert nach dem zweiten vergeblichen Versuch der Nachbesserung oder bei nicht erfolgter Ersatzlieferung mangels Verfügbarkeit.
Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt von Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist.
Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware, sofern behr-mobile die Vertragsverletzung nicht arglistig verursacht hat.
Gewährleistungen werden nicht gewährt, wenn nach eingehender Prüfung kein Mangel festgestellt werden konnte und wenn es sich um Schäden handelt, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
Des Weiteren können keine Gewährleistungsansprüche für Mängel an der Ware geltend gemacht werden, sofern es sich um Ware handelt, die in der Artikelbeschreibung bereits mit diesem Mangel beschrieben wurden bzw. auf Mängel die auf dem Artikelfoto erkennbar sind.
12. Umtausch
Bausätze sowie Lieferungen, die speziell beschafft werden mussten, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
13. EDV
Um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, sind bei uns personen- und firmenbezogene Daten unserer Kunden über EDV gespeichert und werden so verarbeitet.
14. Allgemeines und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Amtsgerichts in 97422 Schweinfurt
Das gilt ferner, wenn der Käufer nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, das Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.